Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sprachdienstleister
1. Umfang der Leistung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten für alle gegenwärtigen
und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber (dem
Kunden) und dem Unternehmen, das die in Punkt 1.2 angeführten Leistungen
erbringt (in weiterer Folge als Sprachdienstleister bezeichnet), sofern nicht
im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.2 Der Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber umfasst grundsätzlich
das Übersetzen, Dolmetschen (konsekutiv und simultan), Projektmanagement
sowie die Planung und Durchführung allfälliger Zusatzleistungen.
1.3 Der Sprachdienstleister verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten
nach bestem Wissen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.
1.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Sprachdienstleister bereits zur Anbotslegung
mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will, z. B. ob sie
1.4.1 für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist
1.4.2 nur der Information,
1.4.3 der Veröffentlichung und Werbung,
1.4.4 für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren,
1.4.5 oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung
der Texte durch den damit befassten Sprachdienstleister von Bedeutung ist.
1.5 Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen
Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung
für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keine Haftung
des Sprachdienstleisters.
1.6 Übersetzungen sind vom Sprachdienstleister, so nichts anderes vereinbart
ist, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern.
1.7 Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht,
muss er dies dem Sprachdienstleister bei gleichzeitiger Übermittlung der
erforderlichen Unterlagen dafür bekannt geben.
1.8 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich
in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.
1.9 Der Sprachdienstleister hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte
Subunternehmer weiterzugeben, in diesem Falle bleibt er jedoch ausschließlicher
Sprachdienstleister und Vertragspartner des Auftraggebers.
1.10 Der Name des Sprachdienstleisters darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung
beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt wurde
und wenn keine Veränderungen an der Übersetzung vorgenommen wurden.
1.11 Ist nichts anderes vereinbart, so gelten für die formale Gestaltung
die Regelungen der ÖNORM EN 15038.
2. Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung
2.1 Die Preise für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten)
des Sprachdienstleisters, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung
anzuwenden sind.
2.2 Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage (zum Beispiel:
Zieltext, Ausgangstext, Stundensatz, Seitenanzahl, Zeilenanzahl).
2.3 Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich
und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Andere
Kostenvoranschläge gelten immer nur als völlig unverbindliche Richtlinie.
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine
Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach
Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben,
so wird der Sprachdienstleister den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen.
Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine
gesonderte Verständigung nicht erforderlich, und diese Kosten können
ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
2.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen
oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
2.5 Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der
Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen
Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle
tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des
Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben
oder unten bis einschließlich 2,5 % bleiben unberücksichtigt. Dieser
Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen,
wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene
Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages
als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat.
Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen oder -senkungen berechtigen
den Sprachdienstleister ebenfalls zu einer entsprechenden nachträglichen
Preiskorrektur.
2.6 Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann, so im
Einzelfall nicht anders vereinbart, ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt
werden.
2.7 Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge
verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.
3. Lieferung
3.1 Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung ist die
jeweilige Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister
maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Sprachdienstleister
angenommenen Auftrages und hat der Auftraggeber an einer verspäteten Lieferung
kein Interesse, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt
zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins
bei einem Fixgeschäft ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber
zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle
erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten
Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen
nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend
um den Zeitraum, um den dem Sprachdienstleister die erforderlichen Unterlagen
zu spät zur Verfügung gestellt wurden; für den Fall eines Fixgeschäfts
obliegt es dem Sprachdienstleister, zu beurteilen, ob auch bei verspäteter
Zur Verfügung Stellung von Unterlagen durch den Auftraggeber der vereinbarte
Liefertermin gehalten werden kann.
3.2 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt
der Auftraggeber.
3.3 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Sprachdienstleister
zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages
beim Sprachdienstleister. Der Sprachdienstleister hat dafür zu sorgen, dass
diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu
haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen
nicht vertragswidrig verwendet werden können.
4. Höhere Gewalt
4.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat der Sprachdienstleister den
Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt
sowohl den Sprachdienstleister als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Auftraggeber hat jedoch dem Sprachdienstleister Ersatz für bereits getätigte
Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.
4.2 Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen;
Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die
Möglichkeit des Sprachdienstleisters, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu
erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
5. Haftung für Mängel (Gewährleistung)
5.1 Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender
Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll).
5.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Sprachdienstleister eine
angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistung
zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom
Sprachdienstleister behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
5.3 Wenn der Sprachdienstleister die angemessene Nachfrist verstreichen lässt,
ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten
oder Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen
Mängeln besteht kein Recht zum Vertragsrücktritt.
5.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur
Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages;
diesfalls verzichtet der Auftraggeber auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
5.5 Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht
eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag
ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu
veröffentlichen, und wenn dem Sprachdienstleister Korrekturfahnen vorgelegt
werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach
der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist dem
Sprachdienstleister ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen.
5.6 Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen
Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen
von Übersetzungen.
5.7 Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien
(insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmängel.
5.8 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung
nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
5.9 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen,
die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Sprachdienstleister
keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die
Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer
Blockschrift vorzunehmen.
5.10 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Ausgangstext. Für die Umrechnung
von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Auftraggeber
verantwortlich.
5.11 Für vom Auftraggeber beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen
haftet der Sprachdienstleister, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber
zurück gegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages.
Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung
gilt Punkt 3.3 sinngemäß.
5.12 Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail,
Modem usw.) wird der Sprachdienstleister nach dem aktuellen Stand der Technik
durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie
bzw. Haftung des Sprachdienstleisters für dabei entstehende Mängel
und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten,
Beschädigung von Dateien) übernommen werden, sofern nicht zumindest
grobe Fahrlässigkeit des Sprachdienstleisters vorliegt.
6. Schadenersatz
6.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen den Sprachdienstleister sind, sofern
nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages
(netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes
sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht wurde oder für Personenschäden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem
Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen
Verbindlichkeiten Eigentum des Sprachdienstleisters.
7.2 Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Paralleltexte,
Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen
wie z.B. Literatur oder Skripten bleiben geistiges Eigentum des Sprachdienstleisters
und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
7.3 Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung des Sprachdienstleisters
erfolgen.
7.4 Im Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memories
sind - falls nicht anders vereinbart - Eigentum des Auftragsnehmers.
7.5 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memories bleiben – so
nicht anders vereinbart – weiterhin Eigentum des Auftraggebers.
8. Urheberrecht
8.1 Der Sprachdienstleister ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber
das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen
zu lassen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle
Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich
sind.
8.2 Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber
den Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die
dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.
8.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sprachdienstleister gegenüber
allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten,
Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten
erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber
keinen Verwendungszweck angibt bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen
Zwecken verwendet. Der Sprachdienstleister wird solche Ansprüche dem Auftraggeber
unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit
verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht
als Streitgenosse des Sprachdienstleisters dem Verfahren bei, so ist der Sprachdienstleister
berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber
ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches
schadlos zu halten.
9. Zahlung
9.1 Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Übersetzung
und nach Rechnungslegung zu erfolgen.
Der Sprachdienstleister ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung
zu verlangen. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber
nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tage der Bereitstellung
der Übersetzung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.
9.2 Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Sprachdienstleister berechtigt, beigestellte
Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe in Anrechnung
gebracht.
9.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Sprachdienstleister
vereinbarten Zahlungsbedingungen ( z.B. Akontozahlung) ist der Sprachdienstleister
berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen nach vorheriger
Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen
nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit
vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1). Durch die damit verbundene Einstellung der
Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche,
andererseits wird der Sprachdienstleister in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.
10. Verschwiegenheitspflicht
Der Sprachdienstleister ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch von
ihm Beauftragte zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten.
11. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam
oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese
durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen,
die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten
kommt.
12. Schriftform
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister
bedürfen der Schriftform.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen
unterliegen, ist der Geschäftssitz des Sprachdienstleisters. Zur Entscheidung
aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist
das am Sitz des Sprachdienstleisters sachlich zuständige Gericht örtlich
zuständig. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen
und des UN-Kaufrechts als vereinbart.